News / Wettanbieter
Uli Hoeneß hilft Bwin beim Comeback im TV
Vor dem Hintergrund der laufenden Neuregelung des Glückspielstaatsvertrags ist der neuerliche Werbevorstoß von Bwin heikel. Denn es ist privaten Glückspielanbietern zwar bis dato nicht ausdrücklich verboten, zu werben, aber sie bewegen sich aufgrund der vagen Rechtslage in einer Grauzone: Ende vergangenen Jahres wurde der bisher in Deutschland geltende Glücksspielstaatsvertrag neu aufgestellt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) das staatliche Lotto- und Werbemonopol aushebelte.
Auch davon betroffen: private Sportwetten. 15 Bundesländer haben sich nun auf eine neue Regelung geeinigt, die begrenzte Konzessionen für private Anbieter wie Bwin vorsieht. Einen Sonderweg mit einer deutlich liberaleren Lösung geht nur Schleswig-Holstein. Es ist auch das einzige Bundesland, das die Werbeauflagen dazu geregelt hat. (ds/ps)
